Nachhaltigkeit ist das Thema des kommenden Jahrhunderts – wenn nicht gar Jahrtausends. Oder für immer?
Schon lange ist es kein Streitpunkt mehr, ob man Waffenproduzenten als Mandanten in seiner Rechtsberatung zulässt. Längst verzichten die meisten Rechtsberater auf vielerlei Mandate, da sie das Geschäft mit Alkohol-, Tabak- und besonders umweltschädlichen Unternehmen aus Nachhaltigkeits-Gesichtspunkten zu meiden versuchen. Auf der anderen Seite wachsen die Unternehmen, die sich der Nachhaltigkeit verschrieen haben, stetig und investieren in sog. „Green Bonds“, akquirieren andere „grüne“ Unternehmen oder die unzählig sprießenden Start-up Gewächse. Doch wer grün ist, grün kauft, grün zahlt und grün bleiben will – der braucht auch grüne Berater!
Auf Seiten der Anwälte sucht man hier lange – wenn nicht gar ewig. Oder für immer?
In dieser Impact-Blog-Reihe wird in vier Teilen erklärt, in welchem Umfeld wir uns bewegen, worum es sich bei „Impact M&A“ handelt, wo die Beratungsschwerpunkte in der Praxis liegen und was eine wirkungsorientierte Rechtsberatung ausmacht.
Teil 3/4
Impact M&A
“Nachhaltige Entwicklung befriedigt die Bedürfnisse der Gegenwart, ohne zu riskieren, dass dies künftigen Generationen verwehrt bleibt.”
Früher nur lapidar geprüfte Anhängsel – heute Dealbreaker. Nachhaltige Erwägungen und Ziele und insbesondere Anwälte, die sich der guten Sache gewidmet haben, nehmen bei Transaktionen derzeit eine immer entscheidendere Rolle ein. Der neue Fokus auf Themen wie der Sicherung der Grundrechte entlang der Lieferkette, der Harmonie im Unternehmen oder auch, ob der bezogene Strom grün ist und effizient genutzt wird, sind entscheidend hierfür verantwortlich. Wirkungsorientierte Beratung kennt dabei keine Grenzen mehr. Nachhaltigkeit ist in seiner Vielschichtigkeit in jedem Bereich menschlichen Handelns zu finden – bzw. meistens noch zu suchen.
Insbesondere das Suchen von Findings in der Due Diligence wird an die neuen Gegebenheiten angepasst. Der Baustein “Impact” wird immer umfassender und nimmt mittlerweile immer mehr Aufsehen wie auch Arbeit in Anspruch. In der sog. ESG Due Diligence, die, angelehnt an ESG-Kriterien, jedoch viel weitreichender ausgestaltet sein kann, wird das Target Stück für Stück unter die Lupe genommen. Dabei können viele Kriterien anhand der üblich-übermittelten Dokumente ausgelesen werden. Viele müssen jedoch beim Target angefragt und geprüft werden. Der ESG Score ist dabei eine entscheidende Größe. Hierzu verweise ich gerne auf den Artikel von Anthea Amirian: „ESG Score – Sinnvolle Kennzahl zum Nachhaltigen Investieren oder nur schöner Schein?“. Unternehmen haben daneben ein großes Interesse an der umfassenden Überprüfung des Betriebes unter den Global Goals. Mit ihren weitreichenden Zwischenzielen lassen sich alle Winkel und Handlungsweisen des Unternehmens auf seine Nachhaltigkeit hin überprüfen. Naheliegend sind dabei die Umweltaspekte, die bereits bisher oft Teil der Due Diligence waren. Bodenprüfungen, Asbestkontrolle und Kontaminierungen sind dabei gängige Preisdrücker gewesen. Jetzt kommen jedoch Fragen auf wie: Ist der Strom grün und wie ist die Lagerhalle isoliert? Gibt es abends eine automatische Stromabschaltung? Werden Arbeitsgeräte und -kleidung biologisch gereinigt?
Die Überprüfung des „Social“ in ESG erweist sich als etwas schwieriger. Hier wird die Wahrung Grundrechte der Mitarbeiter und der beteiligten Personen über die gesamte Lieferkette hinweg nach etwaigen Verstößen bspw. gegen die Gleichstellung der Geschlechter, arbeitsrechtswidrigen Anstellungen, hinreichendem Sicherheits- und Gesundheitsschutz, sowie Datenschutz und Arbeitsbedingungen überprüft. Neben der Durchsicht von Arbeitsverträgen, Pensionen, Boni oder ESOPs kann es gleichzeitig auch zu einer sog. Cultural Due Diligence kommen, bei der vor Ort im Unternehmen das Arbeitsklima und Miteinander analysiert wird. Diese nicht aus den Dokumenten ersichtlichen Prüfungspunkte geben oft einen klareren und unverfälschteren Blick auf das Target. Unabhängig davon sei jedem zu empfehlen, die Möglichkeit zu nutzen, ein Target zu besichtigen – gleich ob nachhaltiges Unternehmen oder nicht. Ohne diesen Einblick, vergisst man schnell das Unternehmen hinter den Zahlen und Verträgen.
Zur Impact-Prüfung gehören auch die Sicherung von Compliance-Standards und die Abhaltung von Geldwäsche- und Anti-Bestechlichkeits-Schulungen, sowie der Verhinderung von Korruption. Intern fehlt es zumeist an Compliance Management Systemen zur Einhaltung und Dokumentation. Letzteres ist besonders im Hinblick auf ESG-relevante Vorfälle kaum vorzufinden. Governance betrifft aber auch die Zusammensetzung der Boards, die eingegangenen Partnerschaften und auch die involvierten Investoren.
Alle gesammelten Kriterien werden in eine eigens entwickelte Score-Prüfung eingearbeitet, die einen bezifferten Nachhaltigkeitswert auswirft. Daneben werden Vorschläge und gemeinsame Projekte entwickelt, um die bisher aus nachhaltiger Sicht ungenügend ausgeübten Praktiken und Abläufe zu verbessern.
Die Flexibilität und der Wille zur Veränderung der Unternehmen können dabei auf den Score erheblichen Einfluss nehmen – und damit natürlich auf den Preis.
… mehr dazu immer mittwochs!
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[…] kein CO2 aus (Richtigerweise wird dadurch der Abgasausstoß in Innenstädten reduziert). Aber wie Andreas Orbig schon in seinem 3. Teil über nachhaltige Transaktionen beschrieben hat, geht es in Sachen Sustainability um die gesamte Wertschöpfungskette. Und […]
[…] Hier gehts zu Teil 3 […]
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